Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen und Lieferungen der CO2unt.com GmbH und der you.CO2unt.org gGmbH, beide Messering 5, 01067 Dresden (nachfolgend gemeinsam „CO2unt“) mit dem Kunden. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist (nachfolgend „Kunde“). Sofern einzelne Bestimmungen nur gegenüber Verbrauchern oder nur gegenüber Unternehmern gelten, wird darauf besonders hingewiesen. Die Bestimmungen für Unternehmer gelten auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung.

(3) Gegenüber Unternehmern kommen die AGB im Rahmen laufender Geschäftsbezie­hungen zwischen CO2unt und dem Unternehmer-Kunden auch dann zur Anwendung, wenn sie nicht erneut ausdrück­lich zwischen den Parteien vereinbart werden.

(4) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn deren Geltung durch CO2unt ausdrücklich in Textform bestätigt wird. Die vorbehaltlose Lieferung von Sachen, Ausführungen von Leistungen oder Entgegennahme von Zahlungen kann nicht als Anerkenntnis abweichender Bedingungen gedeutet werden.

§ 2 Co2-Rechner

(1) CO2unt stellt auf seiner Homepage einen unverbindlichen CO2-Rechner zur Verfügung, mit dem der Kunde berechnen kann, wie viele CO2-Äquivalente bei verschiedenen Nutzungen anfallen. Dies soll den Kunden bei der Ermittlung seiner angefallenen CO2-Äquivalente unterstützen.

(2) Der CO2-Rechner greift hierbei unter anderem auf Durchschnittswerte zurück, die unter Umständen von den tatsächlich verursachten CO2-Äquivalenten und der Klimawirkung in der genauen Höhe abweichen können. CO2unt ist nicht verantwortlich für Berechnungsfehler, welche aufgrund inkorrekter, fehlerhafter oder unvollständiger Daten des Kunden entstehen. CO2unt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der ermittelten Daten und insbesondere der verursachten CO2-Äquivalente im Einzelfall.

§ 3 Spendenvereinbarung mit Verbrauchern

(1) CO2unt bietet Verbrauchern gegenüber die Möglichkeit über eine freiwillige Spende Klimaschutzprojekte zu unterstützen. Durch die Spende werden durch CO2unt entsprechende CO2-Zertifikate stillgelegt und dadurch ausgestoßene CO2-Äquivalente kompensiert. Der Verbraucher hat die Möglichkeit ein bestimmtes Themengebiet, welches als Kombi-Projekt aus mehreren anerkannten Klimaprojekten besteht (nachfolgend „Themengebiet“), auszuwählen.

(2) Der Verbraucher errechnet auf der Homepage von CO2unt, welche Menge an CO2-Äquivalenten er durch seine Spende kompensieren möchte. Durch das Klicken des Buttons „Jetzt Ausgleichen“ kommt eine Spendenvereinbarung über die Stilllegung der errechneten Menge an CO2-Äquivalenten zu den angegebenen Konditionen zustande. Vor dem Abschluss der Vereinbarung kann der Verbraucher die Daten jederzeit einsehen, prüfen und ändern.

 § 4 Vertragsschluss mit Unternehmern

(1) Gegenüber Unternehmern sind sämtliche Angebote von CO2unt freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Kunde kann auf der Homepage von CO2unt auswählen, welche Menge an CO2- Äquivalenten er im Rahmen welches Themengebiets kompensieren möchte. Die Absendung der Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Stilllegung einer bestimmen Menge an CO2-Äquivalenten zu den angegebenen Konditionen dar. An die Bestellung ist der Kunde zwei Wochen gebunden. Gibt CO2unt innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung ab, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an das Angebot gebunden ist.

(3) Eine automatisierte Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist.

(4) Ein Vertrag kommt erst durch (i) Übersendung einer Auftragsbestätigung von CO2unt oder (ii) die vorbehaltslose Ausführung der Leistung zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.

(5) Die Art und der Umfang der Leistung werden durch die Auftragsbestätigung von CO2unt nebst Ablagen abschließend bestimmt.

(6) Nebenabreden und Änderungen des Vertragsinhalts bedürfen der Bestätigung in Textform von CO2unt.

§ 5 Stilllegung, Spendenbescheinigung

(1) Leistungszeiten, Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn CO2unt sie in Textform bestätigt hat.

(2) Die vertragsgemäße Kompensation von CO2-Äquivalenten erfolgt von CO2unt durch Stilllegung von CO2-Zertifikaten aus anerkannten Klimaschutzprojekten. CO2unt kompensiert ausschließlich die vom Kunden beauftragte Menge an CO2-Äquivalenten und nimmt darüber hinaus keine Prüfung oder Kompensation der tatsächlich verbrauchten CO2-Äquivalente

(3) Sofern nicht Abweichendes bestimmt ist, obliegt die Auswahl der stillzulegenden CO2-Zertifikate sowie der Klimaschutzprojekte CO2unt.

(4) Sofern der Kunde bei Vertragsschluss ein bestimmtes Themengebiet ausgewählt hat, bemüht sich CO2unt um die Stilllegung von CO2-Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten, die Teil dieses Themengebiets sind. Sollten CO2unt dauerhaft keine CO2-Zertifikate aus den dem Themengebiet zugrundeliegenden Klimaschutzprojekten zur Verfügung stehen, ist CO2unt berechtigt, vergleichbare, gleichwertige oder höherwertige CO2-Zertifikate anderer Klimaschutzprojekte und/oder Themengebieten mit denselben Qualitätsstandards stillzulegen.

(5) Die CO2-Zertifikate von den jeweiligen Klimaschutzprojekten werden alleine von CO2unt erworben, verwaltet und stillgelegt. Der Kunde erwirbt nicht unmittelbar selbst ein CO2-Zertifikat oder ein sonstiges Emissionsminderungszertifikat.

(6) Der Kunde erhält von CO2unt im Gegenzug eine Urkunde in elektronischer Form, mit welcher die Kompensation von CO2-Äquivalenten in der vertraglich vereinbarten Menge durch zusätzliche Klimaschutzprojekte bestätigt wird. Der Kunde ist berechtigt, diese Urkunde zu nutzen und zum Zwecke der Werbung und Außenkommunikation zu veröffentlichen. Das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht, Abwandlungen, Änderungen oder Bearbeitungen vorzunehmen. Bei Unternehmern erlischt das Nutzungsrecht, wenn der Kunde als Unternehmer den vertraglich vereinbarten Preis nicht zahlt. Bei Verbrauchern erlischt das Nutzungsrecht, wenn der Spendenbetrag nicht bei CO2unt eingeht oder rückgefordert wird. Die Urkunde enthält:

a) Zweck des CO2-Ausgleichs

b) Menge an CO2-Äquivalenten

c) unterstütztes Klimaschutzprojekt

d) Tracking-ID

e) Projektstandard

f) Ausstellungsdatum

g) URL

(7) Die Stilllegung der CO2-Zertifikate erfolgt bei Unternehmern erst nach der vollständigen Bezahlung des vertraglich vereinbarten Preises und bei Verbrauchern erst nach Eingang der Spende (nachfolgend gemeinsam „Zahlungszeitpunkt“). Die endgültige Stilllegung erfolgt in periodischen Abständen, sodass zum jeweils nächsten Stichtag, der auf den Zahlungszeitpunkt folgt, die entsprechende Menge der CO2-Zertifikate gesammelt stillgelegt wird.

(8) Sofern der Kunde Verbraucher ist, erhält er von CO2unt nach erfolgter Zahlung des Spendenbetrags eine Spendenbescheinigung in elektronischer Form, die nach aktueller Gesetzeslage von den zuständigen deutschen Steuerbehörden anerkannt wird.

(9) Wenn CO2unt an der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Arbeitsniederlegung, Streik, Betriebsstörungen aller Art, rechtmäßige Aussperrung, staatliche Verbote, Krieg, Naturkatastrophen, Feuerschäden, Transportverzögerungen, Pandemie, behördliche Anordnungen, etc.) gehindert wird, und diese Ereignisse auch durch zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden können, so ruhen die Leistungsverpflichtungen während der Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessener Anlauffrist. CO2unt wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt solcher Ereignisse in Kenntnis setzen.

§ 6 Preise, Spendenbetrag

(1) Sämtliche Spendenbeträge gegenüber Verbrauchern verstehen sich brutto und sind umsatzsteuerfrei.

(2) Sämtliche Preisangaben gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 7 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde, sofern er Verbraucher ist, kann grundsätzlich per PayPal, per Sofortüberweisung, per SEPA-Lastschrift oder per giropay bezahlen. Der Kunde, sofern er Unternehmer ist, kann grundsätzlich nur per Rechnung zahlen.

(2) Bei Verbrauchern ist die Zahlung des Spendenbetrags unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

(3) Bei Unternehmern werden Rechnungen vorbehaltlich abweichend vereinbarter Bestimmungen 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen von CO2unt aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen von CO2unt auch nicht berechtigt, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht.

(5) Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.

§ 8 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet CO2unt bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die tatsächliche Reduzierung/Einsparung von CO2-Emissionen liegt außerhalb des Einwirkungsbereichs von CO2unt, sodass CO2unt keinen eigenen direkten Einfluss auf deren Erfolg hat. CO2unt ist gegenüber dem Kunden nur dafür verantwortlich, die jeweiligen Projektbetreiber der Klimaschutzprojekte nach bestem Wissen und Gewissen auszuwählen, die CO2-Zertifikate mangelfrei und rechtswirksam zu erwerben, zu verwalten und sodann vertragsgemäß stillzulegen. CO2unt haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit der von der Zertifizierungsorganisation oder den Projektbetreibern zugänglich gemachten Informationen und die Angabe in Prospekten bezüglich der verursachten Emissionen und der erreichten Emissionsminderungen und anderen Projektinformationen. CO2unt haftet auch nicht für den Eintritt der Reduzierung einer konkret nachweisbaren Menge an CO2-Äquivalenten. Sofern absehbar oder bekannt ist oder wird, dass ein Klimaschutzprojekt nicht die festgesetzten CO2-Äquivalente kompensieren kann, wird CO2unt die Kompensation durch ein anderes geeignetes Klimaschutzprojekt vornehmen.

(3) CO2unt ist nicht für inkorrekte, fehlerhafte oder unvollständige Daten des Kunden verantwortlich. Die Haftung von CO2unt für Ergebnisse, die auf solchen Daten des Kunden basieren, ist ausgeschlossen.

(4) Auf Schadensersatz haftet CO2unt – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, das Gesetz sieht eine Haftung auch ohne Verschulden vor. Darüber hinaus haftet CO2unt auch bei einfacher Fahrlässigkeit nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Wesentlich ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde berechtigterweise vertraut (Kardinalspflicht).

(5) Soweit die Haftung von CO2unt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Urheberrecht

CO2unt hat an allen Bildern, Filme und Texten, die im Online Shop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von CO2unt nicht gestattet.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen CO2unt und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und CO2unt der Sitz von CO2unt.

(3) Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist CO2unt nicht verpflichtet und nicht bereit.

(4) Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

Stand: Juni 2022